Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit uns einschl. Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, außer, wir haben diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Telegrafische und fernschriftliche sowie per eMail übermittelte Aufträge, Korrekturen etc. sind für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Übermittlungsfehler oder der Nichterhalt von Aufträgen, Korrekturen, Dateien etc. durch Fax oder Internet gehen zu Lasten des Auftraggebers.

1.Angebots- und Auftragsannahme: 

Unsere Kataloge, Angebots- und Informationsschreiben u.ä. informieren Sie über unser Angebot. Kaufverträge kommen mit der Annahme (Auftragsbestätigung) einer Bestellung zustande. Bei von der Bestellung abweichender Auftragsbestätigung gilt die Lieferung in der von uns bestätigten Form als vereinbart, wenn der Käufer nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge müssen immer schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift übermittelt werden. Jede Bestellung gilt als Auftrag. Eine Bestellung ist angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen von uns widerrufen wird.

2. Versand und Gefahrenübergang:

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden versandt. Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Besteller oder seines Beauftragten auf Transportschäden zu prüfen. Die Wahl von Versandart und Weg behalten wir uns vor. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn von diesem der Schaden anerkannt wird. Alle Aufträge werden, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich ab Werk zzgl. Fracht und Verpackung geliefert.

3. Lieferzeiten:

a) Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe etwaiger Korrekturvorlagen durch den Auftraggeber und ist als annähernd zu betrachten. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware zum Versand gebracht oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wurde. Nichteinhaltung einer Lieferzeit berechtigt den Käufer zum Rücktritt nur dann, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist und er nach eintritt des Liefertermins schriftlich eine dem Auftragsobjekt angemessene Frist, mindestens aber 2 Wochen, für die Lieferzeit gesetzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist den Rücktritt angekündigt hat.
b) Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eintreten, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
c) Bei Lieferung- und Leistungsverzug oder durch uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegt.
d) Die Lieferwoche legen wir nach Orderklarheit bzw. mit Freigabe des Andruckmusters/Korrekturabzügen fest. Bei Eintreten von Lieferverzug durch höhere Gewalt (Streiks, Unwetter, Unruhen auf See, Verlust auf dem Versandweg und dergleichen, ob in Fernost oder Europa) kann keine Haftung übernommen werden.

4. Allgemein:

Für die erforderliche Reinzeichnung, berechnen wir eine einmalige Kostenpauschale, abhängig vom Schwierigkeitsgrad der zu erstellenden Vorlage, nach Aufwand.

5. Reinzeichnung:

Für die Herstellung von Aufnähern, Schals, Fahnen usw. muss eine gestochen scharfe Vorlage gezeichnet werden. Bei allen gestickten und gestrickten Artikeln sind z.B. Farbverläufe nicht möglich. Sämtliche Farben müssen als Vollfarben an die nächste Farbe angrenzen. Als Vorlage sollten digitale Vektorgrafiken, können aber auf jpg-Dateien verwendet werden, wenn diese mit mindestens 300 dpi abgespeichert sind (Voreinstellung beim Einscannen oder beim Exportieren benutzen). Ideal als Vorlage sind gezeichnete Corel Draw Dateien bis Version 11.0! Gif-, tiff- oder bmp-Dateien sind weniger geeignet, da diese Dateien nicht nur speicherintensiv sind, sondern Linien im vergrößerten Zustand „fransig“ darstellen und folgedessen auch “fransig“ gestickt werden! Für den Siebdruck, wie er zum Druck auf T-Shirts, Sweatshirts und drgl. verwendet wird, muss ebenfalls eine Reinzeichnung erstellt oder eine solche gesendet werden! Bei mehrfarbigem Druck muss jede Farbe einzeln und in schwarz (zur Film- und Siebherstellung) ausdruckbar sein. Sollten Sie einen Rasterdruck wünschen, wird z.B. von einer jpg-Vorlage von einem Foto oder einer Skizze eine punktgenaue Kopie gezeichnet. Schriften: wenn Sie gezeichnete Dateien mit speziellen Schriften versenden, achten Sie bitte darauf, dass die Schrift vor dem Versenden in Kurven konvertiert (umgewandelt) wird oder senden Sie die gewünschte Schriftart im Anhang mit. Die Schrift muss bei Aufnähern bis zu einem Durchmesser von 10 cm mindestens 5 mm hoch und möglichst in Großschrift sein. Bitte Mac Intosh Dateien ein entsprechende Formate wie EPS oder Ai konvertieren.

6. Publikationen:

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass es dem Auftragnehmer gestattet ist, im Rahmen der Geschäftstätigkeit das Produkt des Auftraggebers, sei es ein Gegenstand oder eine grafische Darstellung eines Bildes oder eine Aufschrift, für Werbezwecke zu verwenden und in Katalogen und Internetseite/Homepage des Auftragnehmers abzubilden. Das ausgearbeitete Muster bzw. Design und Layout sind Eigentum von dwn Textile Sport- & Werbemittel GmbH und unterstehen dem Musterschutz.

7. Druck und Stick oder Strickfarben:

Bei farbigen Reproduktionen in allen Verfahren (Offset-, Sieb-, Flachdruck, Stickung, Strickung etc) können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagendruck vorkommen. Bestimmte Reproduktionen werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich bedingt an diese angleichen. Sie berechtigen aus diesem Grund nicht zur Mängelrüge. Der Auftraggeber sichert zu, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung sowie Ein- und Verkauf durch den Auftragnehmer erforderlichen Lizenzen, insbesondere Urheberrechte, Warenzeichenrechte und ähnliches ist und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei.

Sollte sich vorstehende Zusicherung, gleich aus welchem Grunde, als unzutreffend herausstellen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz jeglichen dadurch entstandenen Schadens sowie Lizenzgebühren u.ä. weiterhin zum Ersatz von Aufwendungen, insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung sowie zu erstattende außergerichtliche Kosten. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Zusicherung an.

8. Imprimatur, Release (Freigabe):

Mit der Imprimatur übernimmt der Besteller die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n) Farbkopie, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmustern ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranzen werden akzeptiert. Der Hersteller haftet somit nur für Produktionsfehler. Bei gewünschten Produktionen ohne Imprimatur oder Release haftet der Besteller voll umfänglich.

9. Mängelhaftung:

Beanstandungen sind nur innerhalb drei Tagen nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich an uns gemeldet werden. Technische oder sonstige Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung und Leistung führen. Wir behalten uns das Recht der Nachbesserung oder Nachlieferung vor. Nur im Fall des Fehlschlagens von Nachlieferung und/oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Offene/verdeckte Schäden sind im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen schriftlich anzumelden:
– offener Schaden/Fehlmengen am Rollschein
– verdeckter Schaden/Fehlmengen innerhalb 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware

10. Preise und Zahlung:

Preiserhöhungen aufgrund erhöhter Rohstoffpreise, Kurssteigerungen o.ä. behalten wir uns vor. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich angegeben. Die Zahlung erfolgt auf die Katalog- und Listenpreise. Dies gilt nicht bei frei vereinbarten Preisen und Zahlungsfristen sowie Sonderangeboten. Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 10% zu berechnen. Zahlungen werden immer auf die am längsten offenen Forderungen angerechnet. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 14 Tage in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen sowie Mahnspesen. Lieferungen an Neukunden sowie EU-Länder oder Zinsen sowie Mahnspesen.
Lieferungen an Neukunden sowie EU-Länder oder Drittländer grundsätzlich nur gegen Vorauskasse bzw. gegen Nachnahme.

11. Muster:

Muster müssen grundsätzlich auf Kosten des Kunden innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgesandt werden. Wir behalten uns vor, bei Nichtrückgabe dieser, unserer Muster in Rechnung zu stellen.

12. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Käufer aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum. Abtretung an Dritte ist untersagt. Individuell angefertigte, bedruckte oder anderweitig veredelte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Im Allgemeinen wird die bestellte Menge geliefert. Mehr- oder Minderlieferung von 10 % sind bei Sonderanfertigungen aus produktionstechnischen Gründen zu akzeptieren.
Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Bei allen Bestellungen ist an erster Stelle der Verein oder das Unternehmen unser Schuldner.

Kommt der Verein oder das Unternehmen seinen Verbindlichkeiten nicht nach, so haftet an zweiter Stelle stets der unterzeichner der Bestellung, da die Legimitation bzw. dessen Bevollmächtigung durch uns nicht geprüft werden kann. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Bestellung im Namen und Auftrag eines Dritten erfolgt.

13. Sondervereinbarungen:

Sondervereinbarungen aller Art bei Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

Noch Fragen?

Senden Sie uns eine @Mail, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Alle Korrekturen, gleich welcher Art (z.B. Texte, Farben, Formen, Dekore), auch Korrekturen der Lieferanschrift etc. bedürfen der Schriftform. Korrekturabzüge und Muster sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird. Die Genehmigung der Korrektur enthebt uns jeder Verantwortung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozessen ist Hof (Saale). Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht, auch für Lieferungen ins Ausland.

Firma
dwn Textile Sport- & Werbemittel GmbH
Münchberger Str. 42
95233 Helmbrechts

Telefon: 09252/969 984-0
Fax: 09252/969 984-5

Email: info@dwn-textilwerbung.de
Internet: www.dwn-textilwerbung.de

Stammbach, Mai 2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Zahlungs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit uns einschl. Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, außer, wir haben diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Telegrafische und fernschriftliche sowie per eMail übermittelte Aufträge, Korrekturen etc. sind für uns erst dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Übermittlungsfehler oder der Nichterhalt von Aufträgen, Korrekturen, Dateien etc. durch Fax oder Internet gehen zu Lasten des Auftraggebers.

1.Angebots- und Auftragsannahme: 

Unsere Kataloge, Angebots- und Informationsschreiben u.ä. informieren Sie über unser Angebot. Kaufverträge kommen mit der Annahme (Auftragsbestätigung) einer Bestellung zustande. Bei von der Bestellung abweichender Auftragsbestätigung gilt die Lieferung in der von uns bestätigten Form als vereinbart, wenn der Käufer nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge müssen immer schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift übermittelt werden. Jede Bestellung gilt als Auftrag. Eine Bestellung ist angenommen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen von uns widerrufen wird.

2. Versand und Gefahrenübergang:

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Kunden versandt. Die Ware ist sofort nach Erhalt durch den Besteller oder seines Beauftragten auf Transportschäden zu prüfen. Die Wahl von Versandart und Weg behalten wir uns vor. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Käufers abgeschlossen. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn von diesem der Schaden anerkannt wird. Alle Aufträge werden, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich ab Werk zzgl. Fracht und Verpackung geliefert.

3. Lieferzeiten:

a) Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe etwaiger Korrekturvorlagen durch den Auftraggeber und ist als annähernd zu betrachten. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware zum Versand gebracht oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wurde. Nichteinhaltung einer Lieferzeit berechtigt den Käufer zum Rücktritt nur dann, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist und er nach eintritt des Liefertermins schriftlich eine dem Auftragsobjekt angemessene Frist, mindestens aber 2 Wochen, für die Lieferzeit gesetzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist den Rücktritt angekündigt hat.
b) Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich ob sie in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eintreten, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
c) Bei Lieferung- und Leistungsverzug oder durch uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegt.
d) Die Lieferwoche legen wir nach Orderklarheit bzw. mit Freigabe des Andruckmusters/Korrekturabzügen fest. Bei Eintreten von Lieferverzug durch höhere Gewalt (Streiks, Unwetter, Unruhen auf See, Verlust auf dem Versandweg und dergleichen, ob in Fernost oder Europa) kann keine Haftung übernommen werden.

4. Allgemein:

Für die erforderliche Reinzeichnung, berechnen wir eine einmalige Kostenpauschale, abhängig vom Schwierigkeitsgrad der zu erstellenden Vorlage, nach Aufwand.

5. Reinzeichnung:

Für die Herstellung von Aufnähern, Schals, Fahnen usw. muss eine gestochen scharfe Vorlage gezeichnet werden. Bei allen gestickten und gestrickten Artikeln sind z.B. Farbverläufe nicht möglich. Sämtliche Farben müssen als Vollfarben an die nächste Farbe angrenzen. Als Vorlage sollten digitale Vektorgrafiken, können aber auf jpg-Dateien verwendet werden, wenn diese mit mindestens 300 dpi abgespeichert sind (Voreinstellung beim Einscannen oder beim Exportieren benutzen). Ideal als Vorlage sind gezeichnete Corel Draw Dateien bis Version 11.0! Gif-, tiff- oder bmp-Dateien sind weniger geeignet, da diese Dateien nicht nur speicherintensiv sind, sondern Linien im vergrößerten Zustand „fransig“ darstellen und folgedessen auch “fransig“ gestickt werden! Für den Siebdruck, wie er zum Druck auf T-Shirts, Sweatshirts und drgl. verwendet wird, muss ebenfalls eine Reinzeichnung erstellt oder eine solche gesendet werden! Bei mehrfarbigem Druck muss jede Farbe einzeln und in schwarz (zur Film- und Siebherstellung) ausdruckbar sein. Sollten Sie einen Rasterdruck wünschen, wird z.B. von einer jpg-Vorlage von einem Foto oder einer Skizze eine punktgenaue Kopie gezeichnet. Schriften: wenn Sie gezeichnete Dateien mit speziellen Schriften versenden, achten Sie bitte darauf, dass die Schrift vor dem Versenden in Kurven konvertiert (umgewandelt) wird oder senden Sie die gewünschte Schriftart im Anhang mit. Die Schrift muss bei Aufnähern bis zu einem Durchmesser von 10 cm mindestens 5 mm hoch und möglichst in Großschrift sein. Bitte Mac Intosh Dateien ein entsprechende Formate wie EPS oder Ai konvertieren.

6. Publikationen:

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass es dem Auftragnehmer gestattet ist, im Rahmen der Geschäftstätigkeit das Produkt des Auftraggebers, sei es ein Gegenstand oder eine grafische Darstellung eines Bildes oder eine Aufschrift, für Werbezwecke zu verwenden und in Katalogen und Internetseite/Homepage des Auftragnehmers abzubilden. Das ausgearbeitete Muster bzw. Design und Layout sind Eigentum von dwn Textile Sport- & Werbemittel GmbH und unterstehen dem Musterschutz.

7. Druck und Stick oder Strickfarben:

Bei farbigen Reproduktionen in allen Verfahren (Offset-, Sieb-, Flachdruck, Stickung, Strickung etc) können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Andruck und Auflagendruck vorkommen. Bestimmte Reproduktionen werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich bedingt an diese angleichen. Sie berechtigen aus diesem Grund nicht zur Mängelrüge. Der Auftraggeber sichert zu, dass er im Besitz sämtlicher für die Be- und Verarbeitung sowie Ein- und Verkauf durch den Auftragnehmer erforderlichen Lizenzen, insbesondere Urheberrechte, Warenzeichenrechte und ähnliches ist und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte aufgrund der Verletzung solcher Rechte geltend machen, frei. 

Sollte sich vorstehende Zusicherung, gleich aus welchem Grunde, als unzutreffend herausstellen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz jeglichen dadurch entstandenen Schadens sowie Lizenzgebühren u.ä. weiterhin zum Ersatz von Aufwendungen, insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung sowie zu erstattende außergerichtliche Kosten. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Zusicherung an.

8. Imprimatur, Release (Freigabe):

Mit der Imprimatur übernimmt der Besteller die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n) Farbkopie, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmustern ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranzen werden akzeptiert. Der Hersteller haftet somit nur für Produktionsfehler. Bei gewünschten Produktionen ohne Imprimatur oder Release haftet der Besteller voll umfänglich.

9. Mängelhaftung:

Beanstandungen sind nur innerhalb drei Tagen nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich an uns gemeldet werden. Technische oder sonstige Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung und Leistung führen. Wir behalten uns das Recht der Nachbesserung oder Nachlieferung vor. Nur im Fall des Fehlschlagens von Nachlieferung und/oder Ersatzlieferung kann der Besteller Wandlung oder Minderung verlangen. Offene/verdeckte Schäden sind im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen schriftlich anzumelden:
– offener Schaden/Fehlmengen am Rollschein
– verdeckter Schaden/Fehlmengen innerhalb 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware

10. Preise und Zahlung:

Preiserhöhungen aufgrund erhöhter Rohstoffpreise, Kurssteigerungen o.ä. behalten wir uns vor. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich angegeben. Die Zahlung erfolgt auf die Katalog- und Listenpreise. Dies gilt nicht bei frei vereinbarten Preisen und Zahlungsfristen sowie Sonderangeboten. Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 10% zu berechnen. Zahlungen werden immer auf die am längsten offenen Forderungen angerechnet. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 14 Tage in Verzug ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen sowie Mahnspesen. Lieferungen an Neukunden sowie EU-Länder oder Zinsen sowie Mahnspesen.
Lieferungen an Neukunden sowie EU-Länder oder Drittländer grundsätzlich nur gegen Vorauskasse bzw. gegen Nachnahme.

11. Muster:

Muster müssen grundsätzlich auf Kosten des Kunden innerhalb von 14 Tagen an uns zurückgesandt werden. Wir behalten uns vor, bei Nichtrückgabe dieser, unserer Muster in Rechnung zu stellen.

12. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Käufer aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum. Abtretung an Dritte ist untersagt. Individuell angefertigte, bedruckte oder anderweitig veredelte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Im Allgemeinen wird die bestellte Menge geliefert. Mehr- oder Minderlieferung von 10 % sind bei Sonderanfertigungen aus produktionstechnischen Gründen zu akzeptieren.
Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Bei allen Bestellungen ist an erster Stelle der Verein oder das Unternehmen unser Schuldner.

Kommt der Verein oder das Unternehmen seinen Verbindlichkeiten nicht nach, so haftet an zweiter Stelle stets der unterzeichner der Bestellung, da die Legimitation bzw. dessen Bevollmächtigung durch uns nicht geprüft werden kann. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Bestellung im Namen und Auftrag eines Dritten erfolgt.

13. Sondervereinbarungen:

Sondervereinbarungen aller Art bei Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

Noch Fragen?

Senden Sie uns eine @Mail, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Alle Korrekturen, gleich welcher Art (z.B. Texte, Farben, Formen, Dekore), auch Korrekturen der Lieferanschrift etc. bedürfen der Schriftform. Korrekturabzüge und Muster sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Werden nach Korrekturvorlage umfangreiche Änderungen, Neusatz oder andere, das übliche Maß übersteigende Korrekturen gegenüber der eingereichten Vorlage vom Auftraggeber verlangt, werden diese nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird. Die Genehmigung der Korrektur enthebt uns jeder Verantwortung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozessen ist Hof (Saale). Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht, auch für Lieferungen ins Ausland.

Firma
dwn Textile Sport- & Werbemittel GmbH
Münchberger Str. 42
95233 Helmbrechts

Telefon: 09252/969 984-0
Fax: 09252/969 984-5

Email: info@dwn-textilwerbung.de
Internet: www.dwn-textilwerbung.de

Stammbach, Mai 2009

Adresse

dwn – Textile Sport- & Werbemittel GmbH
Münchberger Straße 42
95233 Helmbrechts

Email:
juergen@dwn-textilwerbung.de
doris@dwn-textilwerbung.de

Telefon

Tel.: 09252/969 984-0
Fax: 09252/969 984-5

Mobil:
Doris Wirth-Nahr : 0170 / 993 335 9
Jürgen Nahr : 0160 / 832 260 1

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